Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Outdoor Abenteuer Allgäu
Stand: September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Touren, Kurse, Veranstaltungen, Trainings, Outdoorprogramme, Firmenevents und sonstige Dienstleistungen von Outdoor Abenteuer Allgäu.
Vertragspartner ist:
Firma Robby Lange
Heubet 7
87544 Blaichach / Gunzesried-Säge
Deutschland
E-Mail: info@outdoor-abenteuer-allgaeu.de
Telefon: +49 160 1877503
nachfolgend „Outdoor Abenteuer Allgäu“ oder „Veranstalter“ genannt.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmern, Unternehmen, Vereinen, Schulen, Behörden und sonstigen Organisationen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen Outdoor Abenteuer Allgäu und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Veranstaltungen können sowohl in Deutschland als auch im Ausland, insbesondere in Österreich, durchgeführt werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Outdoor Abenteuer Allgäu bietet insbesondere folgende Outdoor- und Natursportleistungen an:
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Canyoning
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Rafting
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Kanu- und Canadier-Touren
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Kajak- und Wildwasserkurse
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Klettertouren und Kletterkurse
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Drachenbootveranstaltungen
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Schneeschuhtouren
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Rodelwanderungen
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Langlaufkurse
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Gruppenprogramme
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Firmen- und Teamevents
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sonstige Outdoor-, Natur- und Erlebnisprogramme.
2.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung.
2.3 Angaben auf der Website, in Prospekten, sozialen Medien oder sonstigen Werbemitteln dienen der Beschreibung des jeweiligen Angebots.
2.4 Bei Outdoor- und Natursportveranstaltungen können sich tatsächliche Abläufe, Routen, Ein- und Ausstiegsstellen, Zeitabläufe oder einzelne Programminhalte insbesondere aufgrund von Wetter, Wasserstand, Schnee- und Eisverhältnissen, Naturbedingungen, Sicherheitsanforderungen oder behördlichen Vorgaben ändern.
3. Buchung und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Touren, Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.2 Eine Buchung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Online-Buchungssystem oder auf einem sonstigen vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
3.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung von Outdoor Abenteuer Allgäu beim Kunden verbindlich zustande.
Eine zusätzliche Unterschrift des Kunden oder des Veranstalters ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich.
3.4 Für den Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der Buchung einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Outdoor Abenteuer Allgäu.
Der Kunde wird vor beziehungsweise bei der Buchung auf die Geltung der AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese einzusehen und zu speichern.
3.5 Mit Zustandekommen des Vertrages ist die Buchung für beide Vertragsparteien verbindlich.
Möchte der Kunde die gebuchte Veranstaltung anschließend nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen, gelten die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 5 dieser AGB.
3.6 Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies betrifft insbesondere fest terminierte Canyoning-, Rafting-, Kanu-, Kajak-, Kletter-, Drachenboot-, Schneeschuh-, Langlauf-, Outdoor- und vergleichbare Veranstaltungen.
3.7 Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer oder eine Gruppe, gilt sie als Vertragspartner von Outdoor Abenteuer Allgäu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sie ist dafür verantwortlich, die für die Veranstaltung maßgeblichen Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheitsinformationen und sonstigen für die Teilnehmer bestimmten Informationen an sämtliche Teilnehmer weiterzugeben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Bei einem Gesamtpreis von unter 1.000,00 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist der Veranstaltungspreis nach Vereinbarung entweder vorab per Überweisung oder spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar zu bezahlen, sofern in der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung keine andere Zahlungsweise oder Fälligkeit vereinbart wurde.
4.3 Bei einem Gesamtpreis von mindestens 1.000,00 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
Der verbleibende Restbetrag ist nach Vereinbarung entweder vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung oder spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar zu bezahlen.
4.4 Liegen zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung und dem Veranstaltungstermin weniger als sieben Kalendertage, ist die vereinbarte Anzahlung unverzüglich fällig.
4.5 Maßgeblich für die Grenze von 1.000,00 Euro ist der Gesamtpreis der jeweiligen Buchung einschließlich sämtlicher vereinbarter Zusatzleistungen und gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.6 Abweichende Zahlungsbedingungen können im Einzelfall vereinbart und in der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung festgehalten werden.
Die dort ausdrücklich vereinbarten Zahlungsbedingungen gehen den allgemeinen Zahlungsbedingungen dieser Ziffer vor.
4.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.8 Outdoor Abenteuer Allgäu kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigern, wenn ein fälliger Veranstaltungspreis oder eine vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet wurde, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Outdoor Abenteuer Allgäu.
5.2 Bei einem Rücktritt werden folgende pauschalierte Stornokosten berechnet:
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bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstag: 15 % des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich gebuchter Zusatzleistungen;
bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich gebuchter Zusatzleistungen;
bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich gebuchter Zusatzleistungen;
bis einschließlich 2 Tage vor dem Veranstaltungstag: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich gebuchter Zusatzleistungen;
ab 1 Tag vor dem Veranstaltungstag sowie bei einer Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich gebuchter Zusatzleistungen
5.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Outdoor Abenteuer Allgäu überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Stornopauschale.
5.4 Bereits geleistete Anzahlungen oder sonstige Zahlungen werden auf die geschuldeten Stornokosten angerechnet.
Ein darüber hinausgehendes Guthaben des Kunden wird zurückerstattet.
5.5 Outdoor Abenteuer Allgäu empfiehlt insbesondere bei Gruppenveranstaltungen, Firmenevents oder höherpreisigen Buchungen den Abschluss einer geeigneten Rücktrittsversicherung.
6. Ersatzteilnehmer und Änderungen der Teilnehmerzahl
6.1 Soweit Art und Anforderungen der gebuchten Veranstaltung dies zulassen, kann der Kunde nach vorheriger Abstimmung mit Outdoor Abenteuer Allgäu einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
6.2 Der Ersatzteilnehmer muss sämtliche für die gebuchte Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
6.3 Zusätzliche Kosten, die unmittelbar aufgrund eines Teilnehmerwechsels entstehen, können in tatsächlich entstandener und angemessener Höhe berechnet werden.
6.4 Eine Verringerung der gebuchten Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss stellt hinsichtlich der entfallenden Teilnehmer grundsätzlich eine teilweise Stornierung dar.
Hierfür gelten entsprechend die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 5.
7. Teilnahmevoraussetzungen
7.1 Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung sowie den vor Veranstaltungsbeginn erteilten Informationen.
7.2 Je nach Veranstaltung können insbesondere Anforderungen hinsichtlich Mindestalter, Körpergröße, Gewicht, Schwimmfähigkeit, körperlicher Fitness, Trittsicherheit, Schwindelfreiheit, Kondition oder Vorerfahrung bestehen.
7.3 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Outdoor Abenteuer Allgäu beziehungsweise den verantwortlichen Guide oder Trainer vor Beginn der Veranstaltung über gesundheitliche, körperliche oder sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können.
7.4 Bei Canyoning-, Rafting-, Kanu-, Kajak- und vergleichbaren Wassersportveranstaltungen ist ausreichende Schwimmfähigkeit erforderlich, soweit für das konkrete Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben wird.
7.5 Bei Zweifeln hinsichtlich der gesundheitlichen oder körperlichen Eignung sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
7.6 Eine Teilnahme unter einem die sichere Durchführung beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder Medikamenten ist nicht zulässig.
7.7 Der verantwortliche Guide oder Trainer kann einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen oder dessen Teilnahme verweigern, wenn erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder aufgrund des Zustands oder Verhaltens des Teilnehmers eine konkrete Gefährdung für ihn selbst, andere Teilnehmer, Mitarbeiter oder Dritte zu erwarten ist.
8. Minderjährige Teilnehmer
8.1 Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Alters- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
8.2 Soweit ein Minderjähriger nicht von einem Personensorgeberechtigten begleitet wird, kann Outdoor Abenteuer Allgäu eine vorherige Einwilligung beziehungsweise Teilnahmeerklärung der Personensorgeberechtigten verlangen.
8.3 Bei Schulen, Vereinen, Jugendgruppen oder vergleichbaren Gruppen ist der jeweilige Vertragspartner beziehungsweise Gruppenverantwortliche dafür verantwortlich, dass erforderliche Zustimmungen der Personensorgeberechtigten vorliegen.
9. Sicherheitsanweisungen und Verhalten während der Veranstaltung
9.1 Outdoor- und Natursportveranstaltungen sind trotz professioneller Organisation und angemessener Sicherheitsmaßnahmen mit sport- und naturtypischen Risiken verbunden.
9.2 Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen der Guides, Trainer und sonstigen verantwortlichen Mitarbeiter unverzüglich Folge zu leisten.
9.3 Die bereitgestellte Sicherheits- und Sportausrüstung ist entsprechend den Anweisungen zu verwenden und darf während der Veranstaltung nicht ohne Zustimmung des verantwortlichen Guides oder Trainers abgelegt, verändert oder zweckentfremdet werden.
9.4 Teilnehmer sind verpflichtet, Verletzungen, gesundheitliche Beschwerden, Überforderung oder erkennbare Schäden an der Ausrüstung unverzüglich mitzuteilen.
9.5 Teilnehmer dürfen sich ohne Zustimmung des verantwortlichen Guides oder Trainers nicht eigenmächtig von der Gruppe entfernen.
9.6 Bei wiederholter oder erheblicher Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann ein Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn dies zum Schutz des Teilnehmers selbst, der Gruppe, der Guides, Trainer oder Dritter erforderlich ist.
10. Natursporttypische Risiken und Eigenverantwortung
10.1 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Canyoning, Rafting, Kanu, Kajak, Klettern, Drachenbootfahren, Schneeschuhwandern, Rodeln, Langlaufen und sonstige Outdoor- und Natursportaktivitäten auch bei professioneller Durchführung mit nicht vollständig vermeidbaren Restrisiken verbunden sind.
10.2 Hierzu gehören je nach Veranstaltung insbesondere:
Ausrutschen, Stolpern und Stürze, Kontakt mit Felsen, Bäumen, Ästen oder anderen natürlichen Hindernissen, kaltes oder bewegtes Wasser, Strömungen, wechselnde Wasserstände, Steinschlag, Wetterumschwünge, schwieriges Gelände, Schnee- und Eisverhältnisse, Lawinen- oder Rutschgefahren, körperliche Belastungen sowie sonstige natur- und sporttypische Gefahren.
10.3 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Verhalten an den eigenen Fähigkeiten, den aktuellen Bedingungen sowie den Anweisungen der Guides und Trainer auszurichten.
10.4 Das Bestehen typischer und nicht vollständig vermeidbarer Natursport-Risiken führt nicht zu einem Ausschluss der gesetzlichen Haftung von Outdoor Abenteuer Allgäu für schuldhafte Pflichtverletzungen.
11. Ausrüstung
11.1 Soweit dies Bestandteil der gebuchten Leistung ist, stellt Outdoor Abenteuer Allgäu die für die jeweilige Aktivität vorgesehene Spezial- und Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
11.2 Die überlassene Ausrüstung ist sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den Anweisungen der Guides oder Trainer zu verwenden.
11.3 Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen oder Verluste der Ausrüstung können nach den gesetzlichen Vorschriften dem verantwortlichen Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.
11.4 Für persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone, Kameras, Schmuck, Brillen, Schlüssel, Kleidung oder sonstige Wertgegenstände trägt der Teilnehmer grundsätzlich selbst Sorge.
Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
12. Wetter, Wasserstand, Schnee, Naturbedingungen und Sicherheitsentscheidungen
12.1 Outdoor- und Natursportveranstaltungen sind in besonderem Maße von natürlichen Bedingungen abhängig.
Wetter, Gewitter, Niederschlag, Wasserstand, Strömung, Schneeschmelze, Temperatur, Schnee- und Eisverhältnisse, Lawinenlage, Steinschlaggefahr, Hochwasser, Sturm, behördliche Anordnungen, Sperrungen oder sonstige äußere Umstände können dazu führen, dass eine geplante Veranstaltung geändert, verkürzt, verlegt oder abgesagt werden muss.
12.2 Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung unter Sicherheitsgesichtspunkten durchgeführt werden kann, trifft Outdoor Abenteuer Allgäu beziehungsweise der verantwortliche Guide oder Trainer nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen.
12.3 Eine Änderung der Route, des Einstiegs, des Ausstiegs, des Programmablaufs oder des Durchführungsortes ist zulässig, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund äußerer, von Outdoor Abenteuer Allgäu nicht zu vertretender Umstände erforderlich und dem Kunden unter Berücksichtigung des Gesamtcharakters der gebuchten Veranstaltung zumutbar ist.
12.4 Soweit möglich und zumutbar, bemüht sich Outdoor Abenteuer Allgäu in diesen Fällen um eine hinsichtlich Art und Wert möglichst vergleichbare Alternative.
13. Absage oder Änderung durch Outdoor Abenteuer Allgäu
13.1 Kann eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund außergewöhnlicher Wetter-, Wasser-, Schnee- oder Naturverhältnisse, behördlicher Anordnungen, Sperrungen oder anderer nicht von Outdoor Abenteuer Allgäu zu vertretender Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden, kann der Veranstalter die Veranstaltung ändern, verlegen oder absagen.
13.2 Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt und kein Ersatztermin oder zumutbares Ersatzprogramm vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
13.3 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.4 Outdoor Abenteuer Allgäu kann eine Veranstaltung aufgrund einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nur absagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl Bestandteil des jeweiligen Angebots war und der Kunde vor der Buchung hierüber sowie über die maßgebliche Absagefrist informiert wurde.
14. Verspätung und Nichterscheinen
14.1 Teilnehmer haben rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
14.2 Aufgrund organisatorischer Abläufe und insbesondere erforderlicher Sicherheitsunterweisungen kann eine Teilnahme bei erheblicher Verspätung unter Umständen nicht mehr möglich sein.
14.3 Kann ein Teilnehmer aufgrund einer von ihm zu vertretenden erheblichen Verspätung nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung der versäumten Leistung.
Gesetzliche Rechte sowie die Möglichkeit des Nachweises ersparter Aufwendungen bleiben unberührt.
14.4 Bei vollständigem Nichterscheinen gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 5.
15. Haftung
15.1 Outdoor Abenteuer Allgäu haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Outdoor Abenteuer Allgäu, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2 Für sonstige Schäden haftet Outdoor Abenteuer Allgäu unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Outdoor Abenteuer Allgäu für sonstige Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.
15.5 Soweit Leistungen selbstständiger Dritter lediglich vermittelt und eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, richtet sich die Verantwortlichkeit für diese Leistung nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis und den gesetzlichen Bestimmungen.
16. Versicherung
16.1 Eine private Unfall-, Kranken-, Reise-, Rücktritts-, Bergungs- oder sonstige persönliche Versicherung des Teilnehmers ist nicht Bestandteil des Veranstaltungspreises, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
16.2 Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für einen seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.
16.3 Insbesondere bei Veranstaltungen im Ausland wird empfohlen, vorab zu prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Such-, Rettungs-, Bergungs-, Behandlungs- und Rücktransportkosten im Ausland umfasst.
17. Veranstaltungen im Ausland, insbesondere Österreich
17.1 Veranstaltungen von Outdoor Abenteuer Allgäu können auch außerhalb Deutschlands, insbesondere in Österreich, stattfinden.
17.2 Für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort zwingend zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere Sicherheits-, Natur- und Umweltschutz-, Zugangs-, Berufs- und Führungsbestimmungen.
17.3 Soweit für eine Tätigkeit am Veranstaltungsort besondere Berechtigungen, Qualifikationen, Meldungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind, werden diese nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Vorschriften berücksichtigt.
17.4 Outdoor Abenteuer Allgäu kann geplante Touren aufgrund behördlicher Vorgaben, lokaler Sperrungen, Naturereignisse oder sicherheitsbedingter Einschränkungen ändern, verlegen oder absagen.
Ergänzend gelten die Ziffern 12 und 13 dieser AGB.
17.5 Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Person geltenden Ausweis-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen persönlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme im jeweiligen Land zu erfüllen.
18. Transport und Fahrgemeinschaften
18.1 Soweit Transfers ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Veranstaltung sind, ergeben sich Umfang und Bedingungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung beziehungsweise Buchungsbestätigung.
18.2 Bei freiwillig gebildeten privaten Fahrgemeinschaften kommt grundsätzlich kein Beförderungsvertrag mit Outdoor Abenteuer Allgäu zustande, sofern die Beförderung nicht ausdrücklich als eigene Leistung des Veranstalters vereinbart wurde.
18.3 Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Firmen-, Gruppen- und Teamevents
19.1 Bei Firmen-, Vereins-, Schul- und sonstigen Gruppenveranstaltungen gelten ergänzend die in Angebot und Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen und Teilnehmerzahlen.
19.2 Der buchende Ansprechpartner ist dafür verantwortlich, relevante organisatorische Informationen und Teilnahmevoraussetzungen an die Teilnehmer weiterzugeben.
19.3 Änderungen der Teilnehmerzahl sind Outdoor Abenteuer Allgäu möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bei einer Reduzierung der verbindlich gebuchten Teilnehmerzahl gelten hinsichtlich der entfallenden Leistungen grundsätzlich die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 5.
19.4 Soweit ein Programm speziell für eine Gruppe organisiert, vorbereitet oder durch externe Leistungen ergänzt wird, können zusätzlich ausdrücklich vereinbarte Kosten für solche Leistungen anfallen.
20. Foto- und Videoaufnahmen
20.1 Während einer Veranstaltung können Foto- oder Videoaufnahmen entstehen.
20.2 Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht, insbesondere wenn eine erforderliche Einwilligung erteilt wurde.
20.3 Eine Einwilligung in die Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen wird nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB erteilt.
21. Gutscheine
21.1 Soweit Outdoor Abenteuer Allgäu Gutscheine anbietet, gelten ergänzend die beim Kauf angegebenen Gutscheinbedingungen.
21.2 Ein Wertgutschein kann im Rahmen seiner Gültigkeit auf entsprechend angebotene Leistungen von Outdoor Abenteuer Allgäu angerechnet werden.
21.3 Bei Gutscheinen für bestimmte Touren oder Veranstaltungen können sich aufgrund späterer Preisänderungen Zuzahlungen ergeben, soweit dies bei Erwerb beziehungsweise Einlösung des Gutscheins entsprechend vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
21.4 Die Durchführung einer über einen Gutschein gebuchten Veranstaltung setzt eine vorherige Terminvereinbarung beziehungsweise Buchung und entsprechende Verfügbarkeit voraus.
21.5 Die gesetzlichen Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Outdoor Abenteuer Allgäu.
23. Beanstandungen
23.1 Beanstandungen oder Probleme sollten dem verantwortlichen Guide beziehungsweise Outdoor Abenteuer Allgäu möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit – soweit möglich – bereits während der Veranstaltung Abhilfe geschaffen werden kann.
23.2 Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstige Rechte des Kunden werden durch eine unterlassene sofortige Meldung nicht ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
24. Verbraucherstreitbeilegung
Outdoor Abenteuer Allgäu ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
25. Anwendbares Recht
25.1 Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
25.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften entzogen wird, der ihnen ohne diese Rechtswahl zustehen würde.
25.3 Zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften des jeweiligen Veranstaltungsortes, insbesondere bei Veranstaltungen im Ausland, bleiben unberührt.
26. Gerichtsstand
26.1 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.
26.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
27. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Outdoor Abenteuer Allgäu und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in der Buchungsbestätigung, Rechnung oder auf andere Weise in Textform festgehalten werden.
28. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026